Ehrenamt

Ehrenamtliche Zeugenbegleitung

Um alle Betroffenen und Zeug*innen im Strafverfahren begleiten zu können, ist unser Fachbereich Zeugen- und Prozessbegleitung auf die Unterstützung von Ehrenamtlichen angewiesen.

Haben Sie Interesse als ehrenamtliche Zeugenbegleitperson Menschen in der belastenden Situation einer Zeugenvernehmung zur Seite zu stehen, Fragen zum Ablauf eines Strafverfahrens zu beantworten und dabei Unsicherheiten abzubauen?

Informieren Sie sich auf dieser Seite und nehmen Sie, bei Interesse, Kontakt mit uns auf.


Worin besteht die Aufgabe einer ehrenamtlichen Zeugenbegleitperson?

Zeugenbegleitpersonen vermitteln (Opfer-) Zeug*innen Informationen zum Ablauf eines Strafverfahrens und einer Zeugenvernehmung. Unsere ehrenamtlich Engagierten nehmen sich dabei Zeit, auf individuelle Unsicherheiten und Ängste einzugehen und gemeinsam Möglichkeiten durchzusprechen, diese zu lindern oder im besten Fall aufzulösen. Bei weiterführendem Hilfebedarf vermitteln Zeugenbegleitpersonen an Kooperationsstellen, z.B. Beratungsdienste.

Welche Voraussetzungen bestehen, um ehrenamtliche Zeugenbegleitperson zu werden?

Vorkenntnisse zu Opferschutzmöglichkeiten im Strafverfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen sind von Vorteil. Ehrenamtliche Zeugenbegleitpersonen sollten über Motivation, ein vorurteilsfreies Menschenbild, eine neutrale Haltung, insbesondere hinsichtlich des Verfahrensausgangs sowie eine gewisse zeitliche Flexibilität verfügen. Einige unserer ehrenamtlich Engagierten haben einen pädagogischen oder juristischen Background; dies kann von Vorteil sein, ist jedoch nicht zwingend notwendig. Weitere Voraussetzungen sind:

  • Volljährigkeit
  • Sehr gute Fähigkeit zur Selbstreflexion
  • Offenheit, Kritikfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Seriöses Auftreten
  • Fähigkeit, Nähe und Distanz angemessen zu wählen
  • Teilnahme am Einführungskurs: Erwerb von Grundkenntnissen zur Ausübung des Ehrenamts, Vertrautmachen mit der Konzeption der Zeugenbegleitung, Klärung des formalen Rahmens
  • Bereitschaft, eng mit dem Hauptamt zusammenzuarbeiten
  • Besuch von mindestens zwei Gerichtsverhandlungen
  • Regelmäßige Teilnahme an Fallbesprechungen
  • Interesse, das Ehrenamt längerfristig auszuführen

Was bietet ein Ehrenamt in der Zeugenbegleitung?

Sie haben die Möglichkeit, sich aktiv in der Begleitung von (Opfer-) Zeug*innen zu engagieren und dabei eigene Kenntnisse und Erfahrungen zu nutzen, um Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern während des Strafverfahrens zur Seite zu stehen. Durch eine engmaschige, hauptamtliche Anleitung und regelmäßigem Fallaustausch profitieren Sie ferner von den Erfahrungen der Gruppe und dem Fachwissen der Koordinator*innen. Zudem bietet das Ehrenamt:

  • Regelmäßige Schulungen durch Fachexpert*innen, z.B. zu rechtlichen Rahmenbedingungen sowie psychosozialen Themen, bspw. Trauma und Traumafolgen sowie Gesprächsführung
  • Besuch diverser Gerichtsverhandlungen
  • Austausch mit verschiedensten Kooperationsstellen (Gericht, Polizei, Pädagogischen Fachdiensten, …)
  • Regelmäßiger Austausch in Fallbesprechungsgruppen
  • Kontinuierliche Begleitung durch erfahrene Sozialpädagog*innen mit Weiterbildung zur Psychosozialen Prozessbegleitperson
  • Versicherungsschutz während der Ausübung Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Auslagenerstattung
  • Anerkennung und Wertschätzung durch das Hauptamt und die begleiteten Personen

Hier finden Sie das Informationsblatt zur ehrenamtlichen Zeugenbegleitung.

Kontakt

Ehrenamtskoordination

Fon 0711 / 58 533 – 950
kontakt@zeugeninfo.de

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