Angehörige, Freunde und Bekannte
FAQs für Angehörige

Wenn Sie allgemeine Fragen zum Ablauf einer Gerichtsverhandlung, zu den Verfahrensbeteiligten oder organisatorische und inhaltliche Fragen haben, dann können Sie dies bei den »Fragen für Zeug*innen« nachlesen. Im Folgenden werden Fragen beantwortet, die Sie als Bezugsperson, Angehörige*r, als Bekannte*r oder als Freund*in haben könnten.

Außerdem können Sie sich eine Liste runterladen, auf der allgemeine Tipps zum Umgang mit (Opfer-)Zeug*innen aufgelistet sind.

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Wie läuft eine Hauptverhandlung und wie läuft eine Zeugenvernehmung ab? 150 150 zeugeninfo.de

Wie läuft eine Hauptverhandlung und wie läuft eine Zeugenvernehmung ab?

Der Ablauf einer Hauptverhandlung in Strafsachen folgt im Wesentlichen einem immer gleichen Ablauf und beginnt mit dem Aufruf der Sache.

Dann prüft das Gericht die Vollständigkeit der anwesenden Verfahrensbeteiligten und gibt das Wort an die Staatsanwaltschaft. Diese liest die Anklage, d. h. die einzelnen Straftaten, die der angeklagten Person vorgeworfen werden, im Sitzungssaal laut vor.

Danach beginnt die Beweisaufnahme meist mit der Vernehmung der angeklagten Person.

Nach der Vernehmung der angeklagten Person beginnt die Vernehmung der geladenen Zeuginnen und Zeugen, die vor ihrer Vernehmung belehrt werden. Manchmal werden für die Belehrung alle anwesenden geladenen Zeuginnen und Zeugen auf einmal in den Sitzungssaal gebeten. Bei der Belehrung werden die Zeuginnen und Zeugen nochmals ausdrücklich angehalten, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Sie werden auf die Möglichkeit der Vereidigung hingewiesen und über die strafrechtlichen Konsequenzen einer unwahren oder unvollständigen Aussage informiert. Das Gericht ist gesetzlich verpflichtet, jede Zeugin und jeden Zeugen vor der Zeugenaussage zu belehren. Werten Sie die Belehrung des Gerichts daher nicht als Misstrauen oder Skepsis gegenüber Ihrer Person oder dem Wahrheitsgehalt Ihrer Aussage.

Nach der Belehrung werden Ihre persönlichen Daten abgefragt und zu Protokoll gegeben: Name, Alter/Geburtsdatum, Familienstand, Adresse und Beruf. Außerdem werden Sie gefragt, ob Sie mit der angeklagten Person verwandt oder verschwägert sind und ob Sie wegen einer Falschaussage vorbestraft sind.

Link zur Frage: Wird meine Adresse vor Gericht laut genannt?

Danach beginnt die inhaltliche Zeugenvernehmung. Das Gericht stellt Ihnen Fragen zum Sachverhalt. Hat die Vorsitzende Richterin bzw. der Vorsitzende Richter alle relevanten Fragen gestellt, wird das Fragerecht an die anderen Verfahrensbeteiligten weitergegeben. Je nach Verfahren, variiert die Anzahl der Verfahrensbeteiligten. Hat das Gericht keine weiteren Fragen an die Zeugin bzw. den Zeugen, wird das Fragerecht an die Staatsanwaltschaft, dann an die Verteidigung weitergegeben. Auch die angeklagte Person selbst hat ein Fragerecht. Sie macht davon jedoch, unserer Erfahrung nach, nur selten Gebrauch. In manchen Verfahren sind auch ein Nebenklagevertreter oder eine Gutachterin bzw. ein Gutachter anwesend. Diese können gegebenenfalls auch Fragen stellen.

Link zur Frage: Darf der Angeklagte Fragen stellen?

Haben die Verfahrensbeteiligten keine weiteren Fragen an die Zeugin bzw. den Zeugen und besteht kein Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben, wird sie bzw. er vom Gericht unvereidigt entlassen. Wurden alle geladenen Zeuginnen und Zeugen vernommen und alle sonstigen Beweismittel vorgebracht, wird die Beweisaufnahme geschlossen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden in der Folge aufgefordert, ihre Abschlussplädoyers (Zusammenfassende Abschlussreden aus Sicht der jeweiligen Partei) zu halten.

Die Plädoyers enden oft mit einem konkreten Vorschlag an das Gericht bezüglich des Strafmaßes. Das letzte Wort hat die angeklagte Person selbst. Das Gericht zieht sich im Anschluss in das Beratungszimmer zurück. Nach der Beratung des Gerichts kommen die Verfahrensbeteiligten erneut im Sitzungssaal zusammen. Die Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit erheben sich zur Urteilsverkündung von ihren Plätzen. Im Anschluss wird das Urteil begründet. Das Gericht weist auf die Möglichkeit hin, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Die Vorsitzende Richterin bzw. der Vorsitzende Richter schließt die Verhandlung.

Die Dauer einer Hauptverhandlung lässt sich allgemein nicht festlegen. Sie kann von 15 Minuten bis zu einem ganzen Tag andauern. Das gesamte Strafverfahren kann sich über mehreren Monate ziehen und kann mehrere Hauptverhandlungstage beinhalten.

Wird meine Adresse vor Gericht laut genannt? 150 150 zeugeninfo.de

Wird meine Adresse vor Gericht laut genannt?

Ja, normalerweise wird ihre Adresse vor Gericht laut genannt.

Wir haben in der Zeugen- und Prozessbegleitung die Erfahrung gemacht, dass es Zeuginnen und Zeugen häufig unangenehm ist, ihre Adresse laut im Sitzungssaal zu nennen. Hierzu ist zu sagen, dass Ihre Adresse in der Akte steht. Da die Akte der Verteidigung vorliegt, besteht die Möglichkeit, dass auch die angeklagte Person über Akteneinsicht verfügt. Möchten Sie Ihre Adresse dennoch nicht laut im Sitzungssaal nennen, gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Sagen Sie dem Gericht offen, dass Sie Ihre Adresse vor der angeklagten Person nicht nennen möchten und fügen Sie hinzu, dass die Adresse, unter der Sie geladen wurden, nach wie vor die richtige bzw. aktuelle ist. Schließlich geht es dem Gericht bei der Abfrage Ihrer Adresse im Kern darum, dass Sie auch weiterhin postalisch erreichbar sind. Wenn bspw. gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel eingelegt werden und die Strafsache in die nächste Instanz geht, wird Ihre Zeugenaussage unter Umständen erneut benötigt.
  2. Alternativ können Sie Ihre Adresse vorab auf einen Zettel schreiben. Sie formulieren wieder offen Ihre Sorge, Ihre Adresse laut vor der angeklagten Person zu nennen, und weisen darauf hin, dass Sie Ihre Adresse auf einem Zettel notiert haben, den Sie der Richterin bzw. dem Richter gerne nach vorne bringen möchten.

Letztlich entscheidet das Gericht, ob Sie Ihre Adresse laut nennen müssen. In der Zeugen- und Prozessbegleitung haben wir bisher gute Erfahrungen mit diesen beiden Vorgehensweisen gemacht.

Darf die angeklagte Person Fragen stellen? 150 150 zeugeninfo.de

Darf die angeklagte Person Fragen stellen?

Ja, die angeklagte Person hat das Recht, Fragen in der Gerichtsverhandlung zu stellen. Meistens macht die angeklagte Person aber keinen Gebrauch von diesem Recht, sondern die Verteidigerin bzw. der Verteidiger übernimmt das Fragen. Falls die angeklagte Person doch Fragen stellt, müssen Sie diese nicht anschauen und ihr auch nicht direkt antworten. Sie können weiterhin nach vorne schauen und der Richterin bzw. dem Richter antworten. Wenn Sie eine Frage der angeklagten Person als beleidigend, unverschämt oder als zu persönlich empfinden, können Sie die Richterin oder den Richter fragen, ob Sie die gestellte Frage beantworten müssen.

Welche Form der Hilfe kann ich in Anspruch nehmen? (Zeugenbegleitung, Beratungsstellen … ) 150 150 zeugeninfo.de

Welche Form der Hilfe kann ich in Anspruch nehmen? (Zeugenbegleitung, Beratungsstellen … )

Abhängig von Ihrer individuellen Situation können Sie bei verschiedenen Institutionen Hilfe in Anspruch nehmen, darunter:

Psychosoziale Beratung

  • Fachberatungsstellen gegen häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, rechte Gewalt, Mobbing, Menschenhandel/Prostitution, Zwangsheirat, …
  • Allgemeine psychologische Beratungsstellen
  • Frauenhaus
  • ….

Telefon- und/oder Online-Beratung

  • Nummer gegen Kummer
  • Telefonseelsorge
  • Kindernotruf

Behörden / Ämter

  • Jugendamt
  • Sozialamt
  • Versorgungsamt (OEG)

Ärzte / Therapie

  • Hausarzt
  • Traumazentren, -ambulanzen
  • Psychiatrie

Recht

  • Polizei
  • Anwalt
  • Zeugen- und Prozessbegleitung
  • Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)
Was kann ich tun, wenn ich bedroht werde? 150 150 zeugeninfo.de

Was kann ich tun, wenn ich bedroht werde?

Wenn Sie akut bedroht werden, sollten Sie sich direkt an die Polizei wenden. Notruf: 110.

Die Polizei kann verschiedene Maßnahmen in Betracht ziehen, die bei Bedrohung helfen. Leider kann die Polizei meistens erst Maßnahmen einleiten, wenn schon ein Übergriff stattgefunden hat. Trotzdem kann sie in manchen Fällen (z.B. bei Stalking) eine »Gefährderansprache« durchführen. Sprechen Sie mit der Polizei und klären Sie ab, welche Maßnahmen in Ihrem Fall möglich sind. Es kann sein, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleitet, da Bedrohung eine Straftat ist.

Wenn Sie sich eingeschüchtert oder allgemein bedroht fühlen, können Sie sich an Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt, an Beratungsstellen oder an die Zeugen- und Prozessbegleitung wenden.

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Was kann ich tun, wenn ich bedroht werde?

Wenn Sie akut bedroht werden, sollten Sie sich direkt an die Polizei wenden. Notruf: 110.

Die Polizei kann verschiedene Maßnahmen in Betracht ziehen, die bei Bedrohung helfen. Leider kann die Polizei meistens erst Maßnahmen einleiten, wenn schon ein Übergriff stattgefunden hat. Trotzdem kann sie in manchen Fällen (z.B. bei Stalking) eine »Gefährderansprache« durchführen. Sprechen Sie mit der Polizei und klären Sie ab, welche Maßnahmen in Ihrem Fall möglich sind. Es kann sein, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleitet, da Bedrohung eine Straftat ist.

Wenn Sie sich eingeschüchtert oder allgemein bedroht fühlen, können Sie sich an Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt, an Beratungsstellen oder an die Zeugen- und Prozessbegleitung wenden.

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