Ja, die angeklagte Person hat das Recht, Fragen in der Gerichtsverhandlung zu stellen. Meistens macht die angeklagte Person aber keinen Gebrauch von diesem Recht, sondern die Verteidigerin bzw. der Verteidiger übernimmt das Fragen. Falls die angeklagte Person doch Fragen stellt, müssen Sie diese nicht anschauen und ihr auch nicht direkt antworten. Sie können weiterhin nach vorne schauen und der Richterin bzw. dem Richter antworten. Wenn Sie eine Frage der angeklagten Person als beleidigend, unverschämt oder als zu persönlich empfinden, können Sie die Richterin oder den Richter fragen, ob Sie die gestellte Frage beantworten müssen.