Zeug*innen
Personen im Strafprozess

In einem Strafverfahren sind viele Personen involviert. Diese werden Verfahrensbeteiligte genannt. Hier finden alle beteiligten Personen, deren Aufgaben und Rolle im Strafverfahren.

Richter*in

Der*die Richter*in leitet die Verhandlung. Er*sie fällt das Urteil und entscheidet damit über den Ausgang der Verhandlung. Der*die Richter*in ist nur dem Gesetz und seinem*ihrem eigenen Gewissen unterworfen und verpflichtet, danach zu handeln. Der*die Richter*in sitzt in der Mitte der Richterbank. Bei schwerwiegenden Delikten sind mehrere Richter*innen anwesend.



Schöffen

Bei schwerwiegenderen Straftatbeständen wird das Gericht durch Schöffen unterstützt. Diese entscheiden mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter über verschiedene Fragen während sowie den Ausgang des Verfahrens. Das Schöffenamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Schöffen sind keine Juristen, sie können außerhalb der Verhandlung einem anderen Beruf nachgehen.



Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungen. Dabei wird sie von der Polizei unterstützt. Im Strafprozess tritt sie als Anklägerin auf.  Zu Beginn der Verhandlung verliest sie die Anklageschrift. Kommt es zu einer Verurteilung, ist sie für die Vollstreckung der Strafe zuständig.  



Protokollant*in

Durch den*die Protokollant*in wird der Verlauf der Verhandlung in schriftlicher Form festgehalten. So kann später geprüft werden, ob das Verfahren rechtsfehlerfrei durchgeführt wurde. Ebenso kann man sich in weiteren Verhandlungen auf die Punkte dieses Protokolls stützen.



Angeklagte Person

Die angeklagte Person ist tatverdächtig. Ziel des Strafprozesses ist die Feststellung der Schuld oder Nichtschuld der angeklagten Person im Sinne der Anklageschrift. Sie wird in bestimmten Fällen durch eine*n Rechtsanwält*in - dem*der Verteidiger*in - vertreten.



Verteidiger*in

Der*die Verteidiger*in vertritt die Interessen der angeklagten Person. Dabei hebt er insbesondere alle Umstände hervor, die zu Gunsten der angeklagten Person sprechen. Die angeklagte Person darf sich ihre*n Verteidiger*in frei wählen. Erscheint die*der Angeklagte ohne Verteidiger*in und das Gericht sieht eine rechtliche Vertretung als notwendig an, kann es ihm*ihr eine*n Pflichtverteidiger*in zur Seite stellen.



Wachtmeister*in

Der*die Wachtmeister*in ist für die Sicherheit im Gericht zuständig. Sollte sich die angeklagte Person in Untersuchungshaft befinden, wird diese vom*von der Wachtmeister*in vorgeführt und im Gerichtsgebäude bewacht.



Nebenkläger*in

Der*die betroffene Zeug*in oder seine*ihre Angehörigen können bei bestimmten Straftatbeständen als Nebenkläger*in auftreten. Diese*r kann sich in seiner*ihrer Klage der Staatsanwaltschaft anschließen. Gleichzeitig kann der*die Nebenkläger*in als Zeug*in aufgerufen werden. Er*sie hat ebenfalls das Recht, Fragen zu stellen.



Nebenklagevertretung

Eine Nebenklagevertretung, ist ein*e Rechtsanwalt*in für Betroffene von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten. Die Nebenklagevertretung dient dazu, eine Verbesserung der Rechte der Betroffenen im Strafverfahren zu erlangen. Die Nebenklagevertretung erhält Akteneinsicht und ein Fragerecht. Mit Hilfe einer Nebenklagevertretung haben Betroffene die Möglichkeit ihre eigenen Rechte aktiv zu vertreten. Die Nebenklagevertretung kann vom Gericht begeordnet werden.



Zeug*in

Der*die Zeug*in wird aufgerufen, um seine*ihre Aussage zu machen. Zeugen müssen wahrheitsgemäß über den Tathergang berichten.



Öffentlichkeit

Strafprozesse sind grundsätzlich öffentlich. Das Gericht kann in Ausnahmefällen darüber entscheiden, die Öffentlichkeit in der Verhandlung oder bei einer bestimmten Vernehmung nicht zuzulassen. Bei öffentlichen Verhandlungen dürfen sich Personen still im Zuschauerbereich aufhalten und der Verhandlung beiwohnen.



Zeugen- und Prozessbegleitung

Die Zeugenbegleitung und Psychosoziale Prozessbegleitung begleitet Zeugen*innen und Betroffene zu Vernehmungen und unterstützt diese vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie informiert über den Verfahrensablauf und hilft bei individellen Belastungen im Strafverfahren sowie im Zivil- und Familienverfahren. Ein Gespräch über den Inhalt der Zeugenaussage und den Tatvorwurf findet nicht statt.  



Dolmetscher*in

Wenn Zeug*innen Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, kann Ihnen ein*e Dolmetscher*in helfen, alle Inhalte der Verhandlung zu verstehen. Dolmetscher*innen beherrschen neben ihrer Muttersprache noch mindestens eine weitere Sprache. So kann Gesprochenes für die Zeugen bzw. das Gericht übersetzt werden. Dem Gericht steht eine Datenbank zur Verfügung, in der es je nach gesuchter Sprache geeignete Dolmetscher*innen finden kann. Dolmetscher*innen, die für das Gericht tätig sein dürfen, müssen vereidigt sein. Benötigt der*die Angeklagte ebenfalls Hilfe bei der Verständigung, wird ihm in der Regel ein*e eigene*r Dolmetscher*in an die Seite gestellt.  



Gutachter*in

Ein*e Gutachter*in wird häufig in Strafverfahren hinzugezogen, um das Gericht bei der fachlichen Beweisaufnahme zu unterstützen. Gerade bei medizinischen und psychologischen Fragen zieht es Gutachter*innen mit speziellem Fachwissen hinzu. Gutachter*innen können z.B. die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt der angeklagten Person ermitteln oder die Glaubhaftigkeit von Zeug*innen beurteilen. Gutachter*innen werden ebenfalls bei der Hauptverhandlung vor Ort sein.


Bild-Design: Jürgen Gerhardt, Design Partner, Stuttgart

Die auf dieser Seite verwendeten Bilder entstammen der Informationsbroschüre »Ein Schulbesuch bei Gericht«, die das Justizministerium Baden-Württemberg veröffentlicht hat. Weitere Informationen finden Sie im Impressum dieser Website.

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