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Psychosozialer Prozessbegleitung

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive, nicht rechtliche Form der Unterstützung in Strafverfahren.

Die Psychosoziale Prozessbegleitung richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche als Verletzte von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten sowie ihre Bezugspersonen.

Besonders schutzbedürftige erwachsene Verletzte nach schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten, mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung, mit schweren Tatfolgen, Angehörige bei Tötungsdelikten sowie Betroffene von Menschenhandel können ebenfalls unterstützt werden. Das Angebot ist in der Regel kostenlos (§ 406g StPO).

Sie wohnen in Baden-Württemberg?

Auf nachfolgender Karte sind alle Psychosozialen Prozessbegleitpersonen in Baden-Württemberg dargestellt, welche vom Oberlandesgericht Stuttgart anerkannt wurden:

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Quelle: http://www.olg-stuttgart.de

Neben der Psychosozialen Prozessbegleitung gibt es die Zeugenbegleitung – eine Unterstützung in Strafverfahren sowie Zivil- und Familienverfahren für Augenzeugen und Betroffene von verschiedenen Delikten.

Hier finden Sie eine Übersicht der Zeugenbegleitstellen in Baden-Württemberg:

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Sie wohnen nicht in Baden-Württemberg?

Hier finden Sie eine Übersicht der Psychosozialen Prozessbegleitpersonen in Deutschland, die Mitglied im Bundesverband Psychosoziale Prozessbegleitung e.V. (BPP) sind:

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Quelle: http://www.bpp-bundesverband.de

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Fon 0711 / 585 339 50
Fax 0711 / 585 339 52
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