Psychosoziale Fachkräfte
Zeugen- und Psychosoziale Prozessbegleitung

PräventSozial Justiznahe Soziale Dienste gemeinnützige GmbH
Fachbereich Zeugen- & Psychosoziale Prozessbegleitung
Koordinierungsstelle Psychosoziale Prozessbegleitung in Baden-Württemberg

Das Angebot der Zeugen- & Prozessbegleitung im Land- und Amtsgerichtsbezirk Stuttgart richtet sich an alle Zeug*innen, insbesondere in Strafverfahren. Ein besonderes Augenmerk richten wir dabei auf Verletzte von Straftaten und besonders schutzbedürftige Zeug*innen.

Der wichtigste Grundsatz bei der Begleitung von Zeug*innen besteht darin, dass mit ihnen vor der Vernehmung nicht über den Inhalt der Aussage gesprochen wird. Generell erfolgt im Rahmen der justiznahen Zeugen- & Prozessbegleitung weder eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Tatvorwurf, noch eine Einflussnahme auf die Aussage.

Die Zeugen- & Prozessbegleitung umfasst Informationen über den Ablauf des Strafverfahrens nach der Anzeige, eine Vorbereitung auf die  Hauptverhandlung, eine Begleitung zur richterlichen Vernehmung und/oder der Gerichtsverhandlung, die Betreuung unmittelbar nach der Vernehmung sowie eine Nachbetreuung, inklusive einer Erläuterung des Verfahrensausgangs.


Was leistet die Zeugen- & Prozessbegleitung?

  • Wir erklären die Abläufe eines Strafverfahrens und einer Zeugenvernehmung
  • Wir besuchen vorab das Gericht und besichtigen einen leeren Gerichtssaal
  • Wir besuchen vorab eine Gerichtsverhandlung
  • Wir erklären, wer die Verfahrensbeteiligten sind und wer wo sitzt
  • Wir erklären Kindern in kindgerechter Sprache, was bei Gericht auf sie zukommt
  • Wir initiieren bei Kindern vorab ein Kennenlerngespräch mit dem Richter
  • Wir begleiten zur Vernehmung und sitzen neben den Zeug*innen am Zeugentisch
  • Wir stabilisieren Zeug*innen vor und nach ihrer Vernehmung
  • Wir organisieren Warteräume und überbrücken Wartezeiten bei Gericht
  • Wir stehen Zeug*innen und ihren Bezugspersonen während des gesamten Strafverfahrens für Fragen zur Verfügung
  • Wir erklären den Verfahrensausgang und bereiten den Gerichtstermin nach
  • Unsere Info- & Beratungswebsite „zeugeninfo.de“ ist speziell auf Fragen und Unsicherheiten von (Opfer-) Zeug*innen zugeschnitten
  • Wir beantworten individuelle Fragen über unsere Zentrale Telefonnummer (0711 / 585 339-50) oder anonym über unser Onlineberatungsportal (zeugeninfo.de)

Bei Drohungen oder anderen Gefährdungssituationen werden Polizei, Anwalt oder die Justiz informiert. Justiznahe Zeugen- & Prozessbegleitung ersetzt weder eine Therapie, noch die Aufarbeitung des durchlebten Tatgeschehens. Das Angebot ist eine praktische Hilfestellung zur Bewältigung des Gerichtsverfahrens. Wir erteilen keine Rechtsberatung und ersetzen keine Nebenklagevertretung. Wir  ergänzen deren Tätigkeit um ein pädagogisches Angebot.


Zeugenservice – Zeugenbegleitung – Psychosoziale Prozessbegleitung


vgl. Abschlussbericht der 2. Zeugen- und Opferschutzkommission Baden-Württemberg (2013)

Zeugenservice

Nicht alle Zeug*innen benötigen eine Begleitung zur Gerichtsverhandlung. In einigen Fällen wünschen Zeug*innen lediglich allgemeine Informationen zum Strafverfahren. Hierzu wurden von PräventSozial die Info- & Beratungswebsite zeuginfo.de, eine Zentrale Telefonnummer – 0711 58533950 – sowie ein anonymes Onlineberatungsportal eingerichtet.

Zeugenbegleitung (vgl. u.a. § 406f StPO)

Die Zeugenbegleitung wird durch geschulte, ehrenamtliche Zeugenbegleitpersonen durchgeführt. Im Land- und Amtsgerichtsbezirk Stuttgart begleiten und unterstützen rund 30 Ehrenamtliche jährlich über 150 Zeug*innen bei ihrem schweren Gang zu Gericht. Regelmäßig finden neue Einführungskurse für Interessierte statt, die in der Zeugenbegleitung aktiv werden wollen. Ein Ehrenamt in der Zeugenbegleitung steht grundsätzlich jedem offen. In der aktuellen Ehrenamtsgruppe finden sich neben ehemaligen und noch aktiven (Sozial-) Pädagog*innen und Therapeut*innen sowie ehemaligen Schöff*innen, ebenso Menschen, die zuvor noch nie mit den Themen Sozialarbeit und/oder Justiz in Berührung gekommen sind. Drei Hauptamtliche leiten die ehrenamtlichen Zeugenbegleitpersonen an, organisieren Fortbildungsanagebote, moderieren die Fallbesprechungen und unterstützen fachlich-professionell die Begleitungen der ehrenamtlich Engagierten.

Psychosoziale Prozessbegleitung (vgl. § 406g StPO & PsychPbG)

Die Psychosoziale Prozessbegleitung wird durch speziell geschulte hauptamtliche Fachkräfte durchgeführt, die einen pädagogischen oder therapeutischen Hochschul- oder Universitätsabschluss erworben und eine anerkannten Weiterbildung zur Psychosozialen Prozessbegleitperson abgeschlossen haben. Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine intensive, nichtrechtliche Unterstützung für besonders belastete Zeug*innen. Seit 2017 haben Kinder und Jugendliche als Verletze von schweren Gewalt- oder Sexualstraftaten einen Rechtsanspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung. Ebenso können besonders belastete erwachsene Zeug*innen eine Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Die Unterstützung kann während des gesamten Strafverfahrens erfolgen – das heißt von der Anzeige bis zum rechtskräftigen Urteil. Die Kostenerstattung ist seit 2017 gesetzlich verankert.

Kontakt

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Servicenummer
Fon 0711 / 585 339  50
Fax 0711 / 585 339  52
kontakt@zeugeninfo.de

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