Justiznahe Fachkräfte
Wofür das Ganze?

… als Polizist oder Polizistin?

Sie können sich auf die Vernehmung konzentrieren und müssen sich weniger Gedanken darüber machen, welche emotionalen Bedürfnisse die Zeugin oder der Zeuge hat.

Wir wissen, dass Sie einen kompetenten und engagierten Job machen. Sie wissen, dass ein missbrauchtes Kind oder ein in der Prostitution ausgebeuteter Mensch mehr braucht als Ihre einfühlsame Vernehmungstechnik. Psychosoziale Prozessbegleiter*innen helfen, Zeug*innen die Angst vor Anzeige und Aussage bei der Polizei zu nehmen, indem sie sie stabilisieren und erklären, was auf sie zukommt.

Psychosoziale Prozessbegleiter*innen sprechen mit den Verletzten nicht über den Tathergang. Sie beeinflussen weder ihre Erinnerung noch behindern sie die polizeiliche Ermittlung. Stattdessen unterstützen sie die Zeug*innen, so dass sie weniger Stress empfinden und sich einfacher und mit besseren Ergebnissen befragen lassen.


… als Staatsanwalt oder Staatsanwältin?

Ob während der Ermittlungen oder in der Hauptverhandlung: Zeug*innen, die wissen, was auf sie zukommt, sagen in der Regel bereitwilliger und zusammenhängender aus.

Psychosoziale Prozessbegleiter*innen gehen mit zur Staatsanwaltschaft und erklären, warum dort nach der Vernehmung bei der Polizei eventuell eine weitere Aussage nötig ist. Sie nehmen aber niemals Einfluss auf die Aussage. Das ist ein zentraler Grundsatz der Psychosozialen Prozessbegleitung.


… als Richter oder Richterin?

Hauptbelastungszeug*innen tragen die Hauptbelastung des Verfahrens. Psychosoziale Prozessbegleiter*innen können diese Belastung vermindern, indem sie den Betroffenen erklären, wer vor Gericht welche Rolle hat. Sie können stabilisieren und Sicherheit geben.

Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich sicher fühlen, machen besser verwertbare Zeugenaussagen. Das garantiert Ihnen eine gesteigerte Zeugentüchtigkeit.


… als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin?

Psychosoziale Prozessbegleiter*innen verstehen sich nicht als Laien-Anwält*innen, die Ihren Job übernehmen wollen. Im Gegenteil: Sie arbeiten dafür, dass Sie sich ausschließlich auf das juristische Prozedere und opferschützende Maßnahmen konzentrieren können. Denn um die Ängste der Verletzten oder ihre Gefühle während der Verhandlung kümmert sich individuell der oder die Psychosoziale Prozessbegleiter*in.


Quelle:
RECHT WÜRDE HELFEN – Institut für Opferschutz im Strafverfahren e.V. www.rwh-institut.de

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