Zeug*innen
Vor der Zeugenaussage

Sie wurden als Zeug*in geladen, wissen aber noch nicht, wie die Verhandlung abläuft, was Sie beachten müssen und tun bzw. nicht tun dürfen? Nachfolgend finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um sich auf Ihre Rolle als Zeug*in und die Vernehmung vorzubereiten.

Gerne können Sie bei ungeklärten Fragen darüber hinaus über unsere Servicenummer 0711 / 585 339 50, per E-Mail oder über die Anonyme Online-Beratung Kontakt mit uns aufnehmen.

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Kontakt

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Servicenummer
Fon 0711 / 585 339 50
Fax 0711 / 585 339 52
kontakt@zeugeninfo.de

Werden die mir entstandenen Fahrtkosten und/oder mein Aufwand erstattet? 150 150 zeugeninfo.de

Werden die mir entstandenen Fahrtkosten und/oder mein Aufwand erstattet?

Ja, die entstandenen Fahrtkosten werden Ihnen erstattet.

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten eingereicht werden. Die Fahrtkosten werden nur für den Weg von der Adresse, unter der Sie geladen wurden, zum Gericht erstattet. Wenn Sie sich an einem anderen Ort aufhalten oder übernachten müssen, sollten Sie frühzeitig die benötigte Erstattung  beantragen. D.h. Sie müssen das schon vor der Gerichtsverhandlung der Zahlstelle mitteilen. Begleitpersonen von Minderjährigen können die Fahrtkosten auch erstattet bekommen. Auch das sollten Sie der Zahlstelle vor der Verhandlung mitteilen. Jeder Ladung liegt ein Formular zur Rückerstattung bei.

Nur wenn Sie selbständig sind, kann Ihnen auch der entgangene Lohn bis zu einer gewissen Grenze erstattet werden.

Link zur Frage: Darf ich eine Begleitperson zu Gericht mitbringen?

Darf ich eine Begleitperson zu Gericht mitbringen? 150 150 zeugeninfo.de

Darf ich eine Begleitperson zu Gericht mitbringen?

Ja, Sie dürfen in der Regel eine Begleitperson, sprich eine Person Ihres Vertrauens, zu Ihrer Vernehmung mitbringen. Im Gesetz steht dazu, dass die Anwesenheit einer Vertrauensperson gestattet wird, sofern dies den Untersuchungszweck nicht gefährdet. Wenn Sie eine Vertrauensperson mitnehmen wollen, ist es ratsam, dem Gericht vorher Bescheid zu geben. Bei sensiblen Delikten sollten Sie genau überlegen, welche Vertrauensperson Sie auswählen, da diese manchmal selbst aufgeregt sein können.

Sollten Sie sich eine Begleitung durch die Zeugen- und Prozessbegleitung von PräventSozial wünschen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung! Wir bieten persönliche Begleitungen im Land- und Amtsgerichtsbezirk Stuttgart an. Außerhalb unseres Zuständigkeitsgebietes vermitteln wir an andere Zeugenbegleitstellen (falls vorhanden). Bei der Zeugen- und Prozessbegleitung sitzen die Zeugenbegleitpersonen meist direkt neben den Zeuginnen und Zeugen.

Die Begleitperson darf die Zeugenaussage in keiner Weise beeinflussen. Diese gesetzliche Vorgabe ist ein Grund, weshalb die Zeugen- und Prozessbegleitungen nicht über den Inhalt der Zeugenaussage sprechen.

Ist die Verhandlung öffentlich, können Familienangehörige und Freunde, die Sie am Tag Ihrer Vernehmung unterstützen möchten, in der Öffentlichkeit Platz nehmen. Hier sollten Sie sich genau die Vor- und Nachteile überlegen.

Außerdem kann es manchmal passieren, dass Angehörige oder andere Personen, die etwas wissen, spontan als Zeugin bzw. Zeuge geladen werden. In diesem Fall sollten sich diese Personen vor ihrer Aussage nicht im Gerichtssaal aufhalten.

Ist die Verhandlung nicht-öffentlich, dürfen nur die Verfahrensbeteiligten im Gerichtssaal anwesend sein. Andere Personen, Familienangehörige und Freunde können in diesem Fall vor dem Saal warten. Der Zutritt einzelner Personen, die nicht zu den Verfahrensbeteiligten zählen, wie bspw. eine Vertrauensperson, kann durch das Gericht erlaubt werden. Als Zeugenbegleitpersonen können wir die Begleitung Ihrer Vertrauensperson(en) ergänzen oder, wenn es keine Vertrauensperson gibt, die Rolle dieser ersetzen.

Wie finde ich mich im Gerichtsgebäude zurecht? 150 150 zeugeninfo.de

Wie finde ich mich im Gerichtsgebäude zurecht?

Wenn Sie sich im Gerichtsgebäude nicht auskennen bzw. nicht wissen, in welchem Saal die Verhandlung stattfindet, sollten Sie entsprechend mehr Zeit einplanen.

Im Eingangsbereich des Gerichts befindet sich ein Aushang. Wie auf einer Art »Schwarzem Brett« stehen darauf mit Angabe des Sitzungssaals normalerweise alle Verfahren, die an diesem Tag verhandelt werden. Wenn Sie nicht wissen, wo sich der angegebene Saal im Gerichtsgebäude befindet, können Sie sich an der Pforte informieren oder eine Justizwachtmeisterin bzw. einen Justizwachtmeister nach dem Weg fragen. Einige Gerichte haben auf ihrer Website zudem unter dem Reiter »Wegweiser« Hinweise zur »Orientierung im Haus«. Hier können Sie sich bereits vorab informieren, wo sich die Sitzungssäle im Gerichtsgebäude befinden.

Außerdem können Sie vor dem Gerichtsverfahren das Gerichtsgebäude besuchen und sich einen Überblick schaffen. Das kann Sicherheit schaffen.

Wird die Presse davon berichten? 150 150 zeugeninfo.de

Wird die Presse davon berichten?

Es kann sein, dass Pressevertreterinnen und -vertreter in der Öffentlichkeit sitzen und die Verhandlung verfolgen. Dies ist vor allem bei schweren Delikten der Fall. In aller Regel wissen jedoch auch Journalistinnen und Journalisten, dass ein Strafverfahren für Betroffene und Angehörige von Betroffenen meist sehr belastend und stressgeladen sein kann. Das Bedürfnis nach Ruhe und Privatsphäre wird von der Presse, unseren Erfahrungen nach, normalerweise respektiert. Abgesehen davon müssen alle in der Öffentlichkeit sitzenden Personen ruhig sein. Journalistinnen und Journalisten machen sich während einer Verhandlung meist Notizen und schreiben im Nachgang bspw. einen Zeitungsartikel über die Gerichtsverhandlung. Wenn über einen Fall in der Zeitung berichtet wird, geschieht das anonym. Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, dass Sie mit Namen genannt werden. Wahrscheinlich werden sich viele Menschen am Tag nach dem Artikel auch nicht mehr an Ihren Fall erinnern, da jeden Tag eine neue Zeitung mit neuen Artikeln erscheint. So ist das Berichtete nur kurze Zeit in den Köpfen der Menschen.

Im Gerichtsgebäude dürfen keine Fotos gemacht werden.

Link: Darf im Gericht fotografiert werden?

Darf im Gericht fotografiert werden? 150 150 zeugeninfo.de

Darf im Gericht fotografiert werden?

Nein! Sie dürfen im Gericht nicht fotografiert werden. Ebenso wenig dürfen Sie selbst Fotos im Gerichtsgebäude machen. In manchen Gerichtsgebäuden ist dies sogar mit entsprechenden Verbotsschildern ausgewiesen.

Link zur Frage: Wird die Presse davon berichten?

Gibt es ein Kreuzverhör? 150 150 zeugeninfo.de

Gibt es ein Kreuzverhör?

Das Kreuzverhör ist aus amerikanischen Fernsehshows bekannt und wird in den USA angewendet. Hier stellt die Staatsanwältin bzw. der Staatsanwalt und die Verteidigerin bzw. der Verteidiger abwechselnd Fragen an die Zeugin bzw. den Zeugen. Dagegen gibt es in Deutschland kein systematisches Kreuzverhör. Hier ist es vor allem Aufgabe der Richterin bzw. des Richters, die Zeugen zu vernehmen. Manchmal wird die Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen aber als Kreuzverhör wahrgenommen, wenn noch von anderen Verfahrensbeteiligten Fragen gestellt werden.

Was ist Nebenklage? 150 150 zeugeninfo.de

Was ist Nebenklage?

Ihnen steht das Recht der Nebenklage zu, wenn Sie Opfer bestimmter schwerwiegender Straftaten geworden sind. Hierzu zählen beispielsweise Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit und gegen die persönliche Freiheit. Durch die Nebenklage können Sie im Vergleich zu anderen Zeugeninnen bzw. Zeugen mehr Rechte und bestimmte Schutzmaßnahmen in Anspruch nehmen. So haben Sie beispielsweise das Recht, an der gesamten Gerichtsverhandlung teilzunehmen und Rechtsmittel einzulegen, wenn die angeklagte Person Ihrer Ansicht nach zu Unrecht freigesprochen wurde.

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