Werden die mir entstandenen Fahrtkosten und/oder mein Aufwand erstattet?

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Ja, die entstandenen Fahrtkosten werden Ihnen erstattet.

Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten eingereicht werden. Die Fahrtkosten werden nur für den Weg von der Adresse, unter der Sie geladen wurden, zum Gericht erstattet. Wenn Sie sich an einem anderen Ort aufhalten oder übernachten müssen, sollten Sie frühzeitig die benötigte Erstattung  beantragen. D.h. Sie müssen das schon vor der Gerichtsverhandlung der Zahlstelle mitteilen. Begleitpersonen von Minderjährigen können die Fahrtkosten auch erstattet bekommen. Auch das sollten Sie der Zahlstelle vor der Verhandlung mitteilen. Jeder Ladung liegt ein Formular zur Rückerstattung bei.

Nur wenn Sie selbständig sind, kann Ihnen auch der entgangene Lohn bis zu einer gewissen Grenze erstattet werden.

Link zur Frage: Darf ich eine Begleitperson zu Gericht mitbringen?