Der diesjährige Landesweite Tag des Opferschutzes setzt sich mit der Frage “Rechtsstaatliches Strafverfahren und psychotherapeutische Aufarbeitung bei Opfern von Straftaten: Widerspruch oder Vorgehen Hand in Hand?” auseinander.
Betroffene von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten stehen häufig vor der Frage, ob sie psychotherapeutische Hilfe vor und während eines Strafverfahrens in Anspruch nehmen. Eine psychotherapeutische Aufarbeitung kann sich aus Sicht der Justiz jedoch auf die Glaubhaftigkeit der Aussage von Zeug*innen im Strafverfahren auswirken. Dieser Konflikt wurde in diesem Rahmen interdisziplinär diskutiert und beleuchtet. Um das Thema aus den verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten, hielten Expert*innen, die ihre jeweilige fachliche Expertise miteinbrachten, Vorträge. So referierten Dr. Berenike Waubert de Puiseau und Dr. Petra Viebig-Ehlert vom Bundesjustizministerium über die Notwendigkeit und Förderung des interdisziplinären Austauschs, Richterin am LG Fr. Alexander und Dr. Simone Bahlo von der Gutachtenstelle Bereich Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie (Universität Tübingen) über die Schwierigkeiten von Aussagen von Opferzeug*innen, die sich in einer Therapie befinden, im Strafverfahren. Weiter berichtete Dr. Björn Notling, Leiter der OEG-Traumaambulanz Esslingen über die Psychosoziale Notfallversorgung und Akuttherapie von Gewaltopfern im Rahmen der Traumaambulanz und Caribio, ein Betroffener einer Straftat, über sein Erlebtes. Caribios Musik und Kunst konnte in der Pause besucht und bestaunt werden. Auch die vielen Infostände der unterschiedlichen Einrichtung, die sich für den Opferschutz engagieren, wurden rege besucht – so auch unser Infostand. Zum Abschluss wurde im Rahmen einer Podiumsdiskussion, bei der unsere Kollegin Tina Neubauer in der Rolle einer Psychosozialen Prozessbegleiterin teilnahm, die leitende Fragestellung des Fachtags diskutiert.
Wir freuen uns, dass das Thema in diesem Rahmen diskutiert wurde, den regen Austausch in den Pausen und über die gelungene Veranstaltung!