Gibt es ein Kreuzverhör?

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Das Kreuzverhör ist aus amerikanischen Fernsehshows bekannt und wird in den USA angewendet. Hier stellt die Staatsanwältin bzw. der Staatsanwalt und die Verteidigerin bzw. der Verteidiger abwechselnd Fragen an die Zeugin bzw. den Zeugen. Dagegen gibt es in Deutschland kein systematisches Kreuzverhör. Hier ist es vor allem Aufgabe der Richterin bzw. des Richters, die Zeugen zu vernehmen. Manchmal wird die Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen aber als Kreuzverhör wahrgenommen, wenn noch von anderen Verfahrensbeteiligten Fragen gestellt werden.