Ja, normalerweise wird ihre Adresse vor Gericht laut genannt.
Wir haben in der Zeugen- und Prozessbegleitung die Erfahrung gemacht, dass es Zeuginnen und Zeugen häufig unangenehm ist, ihre Adresse laut im Sitzungssaal zu nennen. Hierzu ist zu sagen, dass Ihre Adresse in der Akte steht. Da die Akte der Verteidigung vorliegt, besteht die Möglichkeit, dass auch die angeklagte Person über Akteneinsicht verfügt. Möchten Sie Ihre Adresse dennoch nicht laut im Sitzungssaal nennen, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Sagen Sie dem Gericht offen, dass Sie Ihre Adresse vor der angeklagten Person nicht nennen möchten und fügen Sie hinzu, dass die Adresse, unter der Sie geladen wurden, nach wie vor die richtige bzw. aktuelle ist. Schließlich geht es dem Gericht bei der Abfrage Ihrer Adresse im Kern darum, dass Sie auch weiterhin postalisch erreichbar sind. Wenn bspw. gegen die Entscheidung des Gerichts Rechtsmittel eingelegt werden und die Strafsache in die nächste Instanz geht, wird Ihre Zeugenaussage unter Umständen erneut benötigt.
- Alternativ können Sie Ihre Adresse vorab auf einen Zettel schreiben. Sie formulieren wieder offen Ihre Sorge, Ihre Adresse laut vor der angeklagten Person zu nennen, und weisen darauf hin, dass Sie Ihre Adresse auf einem Zettel notiert haben, den Sie der Richterin bzw. dem Richter gerne nach vorne bringen möchten.
Letztlich entscheidet das Gericht, ob Sie Ihre Adresse laut nennen müssen. In der Zeugen- und Prozessbegleitung haben wir bisher gute Erfahrungen mit diesen beiden Vorgehensweisen gemacht.