Psychosoziale Fachkräfte
Erfahrungsberichte

Begleitung einer Zeugin eines versuchten Tötungsdelikts

Ich werde von einer Beratungsstelle gebeten, einer Frau zu erklären, wie ein Gerichtsverfahren abläuft und wie ich sie unterstützen würde, wenn sie sich dafür entscheiden sollte, das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen.

Die Mitarbeiterin der Beratungsstelle erzählt mir vorab, dass die Zeugin das Opfer eines versuchten Ehrenmords sei. Seither sei sie in stationärer Behandlung, da sie das Geschehene sehr belaste.

Als wir dann in der Beratungsstelle aufeinander treffen, lerne ich eine sehr zurückhaltende, eingeschüchterte Frau kennen. Sie scheint mir gegenüber etwas misstrauisch zu sein. Auf meine Fragen antwortet sie nur zögerlich. Deshalb beginne ich, ihr zu erzählen, was sie am Verhandlungstag erwarten wird. Ich biete ihr an, vor der Verhandlung den Gerichtssaal gemeinsam anzuschauen. Fragen hat sie kaum an mich, dafür möchte die Mitarbeiterin noch einige Dinge wissen. Die Zeugin meint, dass sie sich überlegen möchte, ob sie das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung annehmen wird. Als ich gehe, bin ich froh, dass sich die Mitarbeiterin der Beratungsstelle noch um die Zeugin kümmern kann.

Es dauert lange bis sich die Frau wieder meldet. Sie habe sich entschieden- sie möchte die Begleitung und sie wolle auch unbedingt den Saal vorher anschauen. Als wir uns zum vereinbarten Termin treffen,  ist sie etwas nervös. Wir halten uns zuerst in den Fluren des Gerichts auf. Die Frau erzählt mir, dass der Angeklagte ganz in der Nähe in Haft sei. Seither sei es ihr nicht mehr möglich, ihren eigentlichen Weg, der an der Justizvollzugsanstalt vorbeigehe, zu nutzen. Sie mache einen großen Umweg, weil sie das Gefühl habe, dass der Angeklagte sie beobachten könne. Wir unterhalten uns darüber, wie die Justizvollzugsanstalt aufgebaut ist, was in welchem Gebäudeteil untergebracht ist. Ich erkläre ihr, dass sich die Zellen in einem Teil befinden, der weit entfernt von der Straße ist und der Angeklagte so auch keinerlei Möglichkeit hat, sie zu sehen, wenn sie dort entlang geht. Wir besprechen dann auch, wie der Angeklagte am Verhandlungstag aus dem Gefängnis ins Gericht gelangt und dass wir in diesem Moment noch nicht im Gebäude sein werden. Sie hat große Angst ihm zu begegnen und kann es sich nicht vorstellen, dass sie mit ihm in einem Raum sein soll. Wir sprechen nochmals durch, dass der Angeklagte bereits im Saal sein wird, wenn ihre Aussage an der Reihe ist. Wenn sie aufgerufen wird, werden wir so in den Raum gehen, dass ich auf der Seite des Angeklagten bin. Sie selbst soll beim Hineingehen ihre Anwältin anschauen. Auch beim Sitzen werde ich auf der Seite des Angeklagten sein, sodass sie ihn nicht sehen muss.

Im Gericht lassen wir uns den leeren Saal aufschließen. Zögernd betritt die Frau den Saal. Der Saal wirkt sehr groß auf die Zeugin. Wir besprechen, wer alles anwesend sein und wer wo sitzen wird. Wir klären die Aufgaben des Einzelnen. Schwierig wird es, als wir uns den Sitzplatz des Angeklagten anschauen. Sie weiß nun, wie nah er sein wird. Die Zeugin setzt sich auf den Zeugenstuhl, ich setze mich daneben, damit sie eine Ahnung davon bekommt, wie wenig Sicht er auf sie haben wird. Die Zeugin bricht in diesem Moment zusammen, sie ist völlig aufgelöst. Ich gehe neben ihr in die Hocke und lege ihr meine Hand auf den Arm, damit sie spürt, dass sie nicht alleine ist. Nach kurzer Zeit kann sie sich beruhigen. Nachdem sie sich wieder gefangen hat, bleiben wir noch etwas sitzen und unterhalten uns. Ich erkläre ihr, dass ich während der Verhandlung ruhig neben ihr sitzen werde, sie aber jederzeit die Möglichkeit hat, sich an mich zu wenden oder auch nach meiner Hand zu greifen.

Am Tag der Verhandlung treffen wir uns vor dem Gericht. Die Verletzte wird von der Mitarbeiterin der Beratungsstelle begleitet. Die Zeugin wird etwas davon abgelenkt, dass Personenkontrollen stattfinden und wir unsere Taschen einschließen müssen. Es ist ihr aber trotzdem anzumerken, dass sie sehr angespannt ist. Der Beamtin erklären wir kurz, weshalb es der Zeugin wichtig ist, ihren Glücksbringer, den sie während der Aussage in den Händen haben möchte, mit in den Saal zu nehmen. Dann wird die Zeugin vom Vorsitzenden Richter aufgerufen. Als wir den Saal betreten ist die Zeugin sehr nervös. Als Unterstützung setzt sich auch ihre Anwältin zu uns an den Zeugentisch. Die Stimme der Zeugin zittert als sie die Angaben zu ihren Personalien macht. Sie beginnt dann von den Geschehnissen zu berichten. Sie scheint zu merken, dass sie von allen ernstgenommen wird und jeder daran interessiert ist, ihre Seite der Geschichte zu hören. Die Anhörung dauert sehr lange. Die Befragung verläuft ruhig und respektvoll. Im Verlauf ihrer Aussage kann ich beobachten, dass die Zeugin immer ruhiger wird. Als der Angeklagte sich dann nicht mehr zusammennehmen kann und sich laut Luft macht, nimmt sie die Hände vor das Gesicht. Sowohl die Anwältin als auch ich zeigen ihr, dass wir neben ihr sitzen und sie sich keine Sorgen machen muss. Der Richter ermahnt den Angeklagten sehr deutlich. Die Zeugin kann ohne Schwierigkeiten ihre Aussage fortsetzen. Sie scheint zu merken, dass der Angeklagte nun keine Macht mehr über sie hat und die Anwesenden auf sie achten. Nachdem sie alle Fragen beantwortet hat und aus dem Zeugenstand entlassen wurde, gehen wir gemeinsam aus dem Saal. Die Zeugin ist noch einen kurzen Moment ganz ruhig. Wir treffen auf einen weiteren Zeugen und auch die Mitarbeiterin der Beratungsstelle ist da. Als dann die Anspannung abfällt, beginnt die Verletzte zu lachen und zu erzählen. Wir unterhalten uns noch eine ganze Weile und verlassen gemeinsam das Gerichtsgebäude. Als ich mich draußen von der Zeugin verabschiede, teile ich ihr noch meine Gedanken mit.

Bei dieser Begleitung konnte ich sehen, wie eine sehr labile Frau durch die Möglichkeit, sich vorab mit dem Verfahren und der Örtlichkeit auseinanderzusetzen, ihre Aussage und den ihr entgegengebrachten Respekt wieder Selbstbewusstsein aufbauen, Selbstwirksamkeit erfahren und Vertrauen entwickeln konnte.

Bis heute bin ich sehr beeindruckt von dieser Zeugin!

Anerkannte Psychosoziale Prozessbegleiterin in Baden-Württemberg

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