Ja, unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine Videovernehmung ist in Ausnahmefällen möglich. Wenn das Zusammentreffen mit der angeklagten Person zu einem schwerwiegenden Nachteil für das körperliche oder seelische Wohl einer Zeugin oder eines Zeugen führt, kann die Zeugenaussage über Video übertragen werden. Meistens wird eine Videovernehmung bei Kindern angewendet. Bei Opfern besonders schwerer Straftaten kann sie auch bei Erwachsenen angewendet werden.
Bei einer Videovernehmung befindet sich die Zeugin oder der Zeuge an einem anderen Ort (z.B.: Nebenzimmer im Gerichtsgebäude) und die Zeugenaussage wird per Video direkt in den Gerichtssaal übertragen. Alle anderen Verfahrensbeteiligten (einschließlich der Richterin oder des Richters) befinden sich im Gerichtssaal. Eine Person Ihres Vertrauens können Sie mit zu Ihrer Aussage nehmen.