Das Familiengericht befasst sich vorwiegend mit Ehesachen, hauptsächlich Scheidungen und ist auch für deren Folgesachen zuständig. Dazu gehören z.B. Versorgungsausgleiche, Unterhaltsansprüche sowie Sorge- und Umgangsrecht für Kinder. Auch Adoptionen fallen in die Zuständigkeit des Familiengerichtes.
Scheidungen und bestimmte Folgesachen bringen eine Anwaltspflicht mit sich, d.h. die beteiligten Parteien müssen durch einen Anwalt vertreten werden. Die Öffentlichkeit ist bei solchen Verfahren ausgeschlossen.