Nebenkläger*in

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Der*die betroffene Zeug*in oder seine*ihre Angehörigen können bei bestimmten Straftatbeständen als Nebenkläger*in auftreten. Diese*r kann sich in seiner*ihrer Klage der Staatsanwaltschaft anschließen. Gleichzeitig kann der*die Nebenkläger*in als Zeug*in aufgerufen werden. Er*sie hat ebenfalls das Recht, Fragen zu stellen.