Strafprozesse sind grundsätzlich öffentlich. Das Gericht kann in Ausnahmefällen darüber entscheiden, die Öffentlichkeit in der Verhandlung oder bei einer bestimmten Vernehmung nicht zuzulassen. Bei öffentlichen Verhandlungen dürfen sich Personen still im Zuschauerbereich aufhalten und der Verhandlung beiwohnen.