Der*die Richter*in leitet die Verhandlung. Er*sie fällt das Urteil und entscheidet damit über den Ausgang der Verhandlung. Der*die Richter*in ist nur dem Gesetz und seinem*ihrem eigenen Gewissen unterworfen und verpflichtet, danach zu handeln.
Der*die Richter*in sitzt in der Mitte der Richterbank. Bei schwerwiegenden Delikten sind mehrere Richter*innen anwesend.