Staatsanwaltschaft

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Die Staatsanwaltschaft leitet die Ermittlungen. Dabei wird sie von der Polizei unterstützt. Im Strafprozess tritt sie als Anklägerin auf.  Zu Beginn der Verhandlung verliest sie die Anklageschrift. Kommt es zu einer Verurteilung, ist sie für die Vollstreckung der Strafe zuständig.