Der*die Verteidiger*in vertritt die Interessen der angeklagten Person. Dabei hebt er insbesondere alle Umstände hervor, die zu Gunsten der angeklagten Person sprechen.
Die angeklagte Person darf sich ihre*n Verteidiger*in frei wählen. Erscheint die*der Angeklagte ohne Verteidiger*in und das Gericht sieht eine rechtliche Vertretung als notwendig an, kann es ihm*ihr eine*n Pflichtverteidiger*in zur Seite stellen.