Zivilgericht

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Das Zivilgericht ist zuständig, wenn es um Angelegenheiten zwischen Privatpersonen geht. Dies bedeutet, dass es sich beim Kläger um eine Privatperson und nicht um eine staatliche Behörde (wie zum Beispiel die Staatsanwaltschaft) handelt. Grundlage für das Zivilgericht ist das Bürgerliche Gesetzbuch. In diesem werden z.B. das Vertrags- und Mietrecht behandelt. Auch für Schadensersatzansprüche ist das Zivilgericht zuständig.

Um in die Zuständigkeit des Amtsgerichts zu fallen, darf der Streitwert maximal 5.000 Euro betragen. Übersteigt der Streitwert diese Summe, so wird das Landgericht als 1. Instanz tätig. Ausnahmen sind Streitigkeiten über Mietverhältnisse über Wohnraum, die immer vor dem Amtsgericht verhandelt werden.

Die Verfahren eines Zivilgerichts sind in der Regel öffentlich und mündlich. Gelegentlich kann es aber auch zu rein schriftlichen Verfahren kommen.