Amtsgericht

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Das Amtsgericht ist die erste Instanz für Straf- und Zivilsachen. In Strafsachen verhandeln die Richterinnen und Richter am Amtsgericht Vorwürfe, die bis zu einem Strafmaß von maximal vier Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können. In Zivilsachen sind Richterinnen und Richter am Amtsgericht in der Regel für Verfahren bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro zuständig. Das Amtsgericht ist für kleinere Bezirke als das Landesgericht zuständig.