Landgericht

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Das Landgericht ist die nächsthöhere Instanz nach dem Amtsgericht. In den Zuständigkeitsbereich der Landgerichte fallen unter anderem Berufungsverfahren sowie Straf- und Zivilverfahren, die aufgrund ihrer Schwere oder ihres Streitwertes nicht in die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen.