Das Oberlandesgericht ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Gerichtsaufbau steht das Oberlandesgericht zwischen Landgericht und dem Bundesgerichtshof. In Familien- und Kindschaftssachen zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof. Bei besonders schweren Verbrechen, wie z.B. Terrorismus, ist das Oberlandesgericht in erster Instanz zuständig.