Hier sollten Sie genau die Vor- und Nachtteile abwägen. Einerseits kann es sein, dass es Ihnen gut tut, die Argumente der Staatsanwaltschaft anzuhören, da diese Ihren Standpunkt unterstützen können. Andererseits können die Argumente der Verteidigung gegen Ihre eigene Meinung sprechen. Die Aufgabe der Verteidigung ist es, die Interessen der angeklagten Person zu vertreten. Beispielsweise fordert die Verteidigung in ihrem Plädoyer meist ein „mildes Urteil“ und hebt insbesondere die Punkte hervor, die für die angeklagte Person sprechen. Sie formuliert ihren Vorschlag bezüglich des Strafmaßes beispielsweise wie folgt: „Ich beantrage ein Strafmaß nicht über …“. Wenn es die Beweislage zulässt, plädiert die Verteidigung für einen Freispruch der angeklagten Person. Deshalb sollten Sie sich genau überlegen, ob Sie sich die Verhandlung nach ihrer Aussage anschauen.