Ich habe bereits alles bei der Polizei gesagt, warum muss ich es nochmal bei Gericht erläutern?

Ich habe bereits alles bei der Polizei gesagt, warum muss ich es nochmal bei Gericht erläutern? 150 150 zeugeninfo.de

Das Gericht muss sich ein eigenes Bild von dem Tatvorwurf machen und ist gesetzlich verpflichtet, die besten Beweise zu verwenden. Sie als Zeugin oder Zeuge sind deswegen ein besserer Beweis als Ihre aufgeschriebene Aussage bei der Polizei.

In Deutschland gelten das Unmittelbarkeitsprinzip und das Mündlichkeitsprinzip. Unter dem Unmittelbarkeitsprinzip, versteht man, dass die Gerichtsverhandlung in unmittelbarem, direktem Kontakt des Gerichtes zu den Verfahrensbeteiligten stattfinden muss. Unter dem Mündlichkeitsprinzip, versteht man, dass alles, was für das Urteil wichtig ist, in der Regel mündlich in der Verhandlung vorgetragen werden muss. So müssen beispielsweise Urkunden grundsätzlich mündlich vorgelesen werden.