Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mich für den Gerichtstermin freizustellen?

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Zeugenaussage ist Bürgerpflicht. Ihr Arbeitgeber hat kein Recht, Ihnen die Wahrnehmung Ihres Gerichtstermins zu untersagen. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Sie freizustellen. Ihr Arbeitgeber kann Ihre Bezüge je Stunde der Abwesenheit vom Arbeitsplatz kürzen. In diesem Fall haben Sie durch die Wahrnehmung des Gerichtstermins einen Verdienstausfall. Sie haben dann einen Anspruch auf Entschädigung, den Sie mündlich oder schriftlich bei der Geschäftsstelle oder Zeugenzahlstelle des Gerichts binnen drei Monaten geltend machen können. Die Frist beginnt mit der Beendigung Ihrer Vernehmung. Jeder Zeugenladung liegt ein solcher Antrag auf Entschädigung bei. Neben einem eventuellen Verdienstausfall können Sie sich außerdem entstandene Fahrtkosten erstatten lassen.