Ist die Polizei bei der Verhandlung anwesend?

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Wenn die Polizei bei der Verhandlung anwesend ist, dann nur als Zeugin bzw. Zeuge. Im Gegensatz dazu sind Wachtmeister bei der Verhandlung anwesend, wenn eine angeklagte Person oder eine andere Zeugin bzw. ein anderer Zeuge in Untersuchungshaft ist oder es einen besonderen Anlass zur Besorgnis gibt. Wenn Sie aus bestimmten Gründen besonders besorgt sind, können Sie sich an die Zeugen- und Prozessbegleitung oder an eine Anwältin bzw. einen Anwalt wenden.

Das Gericht kann in bestimmten Situationen die Polizei um Amtshilfe erbitten.