Ob Sie eine Anwältin oder einen Anwalt brauchen, kann Ihnen nur ein Anwalt beantworten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine Anwältin bzw. einen Anwalt benötigen, können Sie eine Anwaltskanzlei, die Zeugen- und Prozessbegleitung oder Beratungsstellen kontaktieren. Diese können Ihnen ggf. weiterhelfen. Wenn Sie allgemeine Fragen zu Ihrer Aussage, zum Aussageverweigerungsrecht oder zum Inhalt der Aussage haben, kontaktieren Sie eine Anwältin bzw. einen Anwalt.
Jede Zeugin bzw. jeder Zeuge hat ein Recht auf eine Anwältin bzw. einen Anwalt (Zeugenbeistand). Grundsätzlich müssen die Kosten aber selbst getragen werden. Wenn Sie Opfer bestimmter schwerwiegender Straftaten geworden sind, steht Ihnen das Recht der Nebenklage zu.
Link zur Frage: Was ist Nebenklage?
In Baden-Württemberg, insbesondere in Stuttgart, gibt es ein »Netzwerk engagierter Rechtsanwälte für Opferschutz« (NERO), das sich als erste Anlaufstelle zu rechtlichen Fragen für Opfer und Zeugen von Gewalttaten versteht. Für Kinder und Jugendliche gibt es NEROkidz. NERO bietet zwei Mal im Monat eine kostenfreie Rechtsberatung an.