Es kann sein, dass Familienmitglieder der angeklagten Person an der Gerichtsverhandlung teilnehmen und in der Öffentlichkeit sitzen. Wenn Mitglieder der Familie als Zeuginnen oder Zeugen geladen sind, sitzen diese vor ihrer Aussage in der Regel nicht im Gerichtssaal, sondern warten draußen.
Wenn die angeklagte Person jugendlich ist, sind bei Ausschluss der Öffentlichkeit die Sorgeberechtigten zugelassen.
Die Zeugen- und Prozessbegleitung kann Ihnen behilflich sein, wenn Sie eine Begegnung mit Familienmitgliedern der angeklagten Person vermeiden wollen.