Nein, das ist nicht möglich. Da die Richterin bzw. der Richter schon vor der Gerichtsverhandlung feststeht, haben Sie keinen Einfluss auf das Geschlecht. Bei Schöffen verhält sich das in gleicher Weise. Die Erfahrung der Zeugen- und Prozessbegleitung hat aber gezeigt, dass der Ablauf der Verhandlung oft nicht vom Geschlecht des Richters, sondern eher von der individuellen Persönlichkeit abhängig ist. Bei einem Dolmetscher können Sie versuchen nach einem bestimmten Geschlecht zu fragen. Bei der Polizei hingegen können Sie unter Umständen auf Wunsch von einer Polizistin vernommen werden.
Ausnahme Jugendstrafverfahren: Hier müssen die Schöffen aus einer Frau und einem Mann bestehen.