Muss ich zur Gerichtsverhandlung erscheinen?

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Ja, Zeugenpflicht ist Bürgerpflicht!

Wenn Sie zu einer Gerichtsverhandlung geladen worden sind, müssen Sie zu diesem Termin kommen. Dies gilt auch, wenn Sie denken, dass Sie nichts Wichtiges beitragen können oder schon alles bei der Polizei gesagt haben. Wenn Sie nicht erscheinen, kann es dazu kommen, dass Sie die Kosten für den ausgefallenen Termin tragen müssen (Fahrtkosten, Anwaltshonorar,…) und ein Ordnungsgeld bis zu 1.000 Euro bezahlen müssen. Wenn Sie bei einem Termin nicht erscheinen, können Sie beim nächsten Termin polizeilich vorgeführt werden.

Falls Sie nicht alleine zur Gerichtsverhandlung gehen wollen, können Sie sich an die Zeugen- und Prozessbegleitung wenden.

Nur wenn triftige Gründe vorliegen, beispielsweise eine ernsthafte Erkrankung, dürfen Sie dem Gerichtstermin fernbleiben. Dann muss aber ein Attest eingereicht werden. Keine triftigen Gründe sind normalerweise berufliche und private Verpflichtungen. Wenn Sie definitiv nicht kommen können, rufen Sie bitte so früh wie möglich beim Gericht an. Auf keinen Fall dürfen Sie unentschuldigt fehlen!