Wer darf mich in einer Verhandlung befragen?

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Meistens dürfen von den Verfahrensbeteiligten in folgender Reihenfolge Fragen gestellt werden:

  1. Vorsitzende Richterin/Vorsitzender Richter
  2. Beisitzende Richterin/Beisitzender Richter
  3. Schöffen
  4. Staatsanwaltschaft
  5. Nebenklagevertretung
  6. Nebenkläger/-in (Praxis eher selten)
  7. Verteidiger/-in
  8. Angeklagte Person (Praxis eher selten)
  9. Gutachter/-in