Was ist, wenn ich weinen muss?

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Je nachdem, wie und in welchem Ausmaß Sie als Zeugin bzw. Zeuge mit dem Geschehenen persönlich verstrickt sind bzw. in welchem Verhältnis Sie zur angeklagten oder zur verletzten Person stehen, kann die Zeugenvernehmung für Sie psychisch belastend sein. Nicht selten kommt es vor, dass Zeuginnen und Zeugen, während oder nach der Zeugenvernehmung weinen. Sollten Ihnen bei Gericht die Tränen kommen, ist das völlig in Ordnung. Das muss Ihnen in keiner Weise peinlich oder unangenehm sein. Das Gericht erlebt es oft, dass Zeuginnen und Zeugen bei ihrer Zeugenaussage weinen. Ein Taschentuch ist hier eine große Hilfe.