Kann ich meine Aussage bei der Polizei in der Hauptverhandlung korrigieren?

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WICHTIG: Vor Gericht müssen Sie die Wahrheit sagen.

Wenn Sie bei der Polizei etwas beschönigt, vergessen oder etwas Falsches gesagt haben, können Sie Ihre Aussage korrigieren. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich an eine Anwältin bzw. einen Anwalt.

Auch wenn Sie in der Gerichtsverhandlung etwas Falsches aussagen, können Sie das generell noch bei Gericht klarstellen. Wenn aber eine Falschaussage vom Gericht festgestellt wird, kann die Staatsanwaltschaft gegen die Zeugin oder den Zeugen ermitteln und diese Falschaussage strafrechtlich verfolgen.