Es ist ganz normal, dass Sie sich nach längerer Zeit nicht an alle Einzelheiten der Tat erinnern können. Versuchen Sie, sich so gut wie möglich an den Tathergang zu erinnern. Manchmal wird das Gericht Ihnen Aussagen vorlesen, die Sie bei der Polizei gemacht haben und so nicht in der Gerichtsverhandlung erzählen. Dies wird als „Vorhalt“ bezeichnet, hat aber nichts mit dem Begriff „Vorwurf“ zu tun. Wenn Sie sich an etwas nicht erinnern können, teilen Sie das dem Gericht mit.