Was passiert, wenn mir nicht geglaubt wird?

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Sie können als Zeugin oder Zeuge nicht mehr leisten, als so gut wie möglich zu erzählen, an was Sie sich erinnern. Da das Gericht nicht bei der Tat anwesend war, muss es versuchen, das Geschehene so gut wie möglich zu rekonstruieren. Wenn aber nicht genug Beweise vorhanden sind und Ihre Aussage nicht genügt, kann es sein, dass es zu keiner Verurteilung der angeklagten Person kommt (im Zweifel für den Angeklagten). Das heißt aber nicht unbedingt, dass das Gericht Ihnen nicht geglaubt hat. Die Beweise haben dann nicht ausgereicht.

Das Gericht muss Anschuldigungen so genau prüfen, weil es auch Zeuginnen und Zeugen gibt, die absichtlich jemanden unberechtigterweise beschuldigen. Im schlimmsten Fall wird dann eine unschuldige Person verurteilt. Falschaussagen können deshalb bestraft werden und zu Problemen mit den Verfahrensbeteiligten führen.

Wenn es zu einem Freispruch kommt und Sie sehr enttäuscht sind, können Sie sich an psychologische Beratungsstellen oder die Zeugen- und Prozessbegleitung wenden, die Ihnen bei der Bewältigung helfen können. Hier ist noch zu erwähnen, dass die Staatsanwältin bzw. der Staatsanwalt eine Verurteilung für möglich gehalten hat, da sonst keine Anklage erhoben worden wäre. Auch das Gericht hat diese Anklage zugelassen.