Gibt es Einlasskontrollen?

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In manchen Verfahren gibt es eine Einlasskontrolle, vergleichbar mit der Sicherheitskontrolle am Flughafen. Bei einer solchen Einlasskontrolle müssen Taschen und Rucksäcke eventuell draußen, vor dem Sitzungssaal, deponiert werden. Dafür stehen dann bspw. Schließfächer bereit. Wird keine Einlasskontrolle durchgeführt, ist es möglich, dass eine stichprobenartige Untersuchung einzelner Personen erfolgt. Grundsätzlich sollten Sie eine Einlasskontrolle nicht als Schikane werten, sondern als vorsorgliche Sicherheitsmaßnahme für alle am Verfahren beteiligten Personen, die Öffentlichkeit und die Angestellten des Gerichts.