Folgende Unterlagen sollten Sie zu Gericht mitbringen:
- Ihre Zeugenladung. Wenn Sie am Ende Ihrer Zeugenvernehmung vom Gericht entlassen werden, schreibt die Vorsitzende Richterin bzw. der Vorsitzende Richter die Uhrzeit auf Ihre Ladung und zeichnet sie ab. Die notierte Uhrzeit weist aus, wie lange Sie bei Gericht gewesen sind. Dies ist für die Bemessung der Höhe des Zeugengeldes wichtig (Antrag auf Entschädigung).
- Ihren Personalausweis oder ein anderes gültiges Ausweisdokument. Manchmal müssen sich Zeuginnen und Zeugen bei Gericht ausweisen.
Darüber hinaus können Sie sich Gedanken machen, ob es Dinge gibt, die Ihnen die Zeit bei Gericht erleichtern, zum Beispiel:
- Ein Getränk. Bei manchen Gerichten gibt es zwar Getränkeautomaten und/oder eine Kantine, aber im Zweifel sollten Sie sich ein Getränk mitbringen. Denken Sie daran, keine Glasflasche zu Gericht mitzubringen.
- (Papier-) Taschentücher. Nicht selten kommt es vor, dass Zeuginnen und Zeugen vor, während oder nach der Zeugenvernehmung weinen.
- Medikamente, die Sie zu einer bestimmten Uhrzeit bzw. regelmäßig einnehmen müssen. Leider ist es vorab schwierig einzuschätzen, wie lange Sie bei Gericht sein werden.
- Ein Buch oder eine Zeitschrift, um mögliche Wartezeiten zu überbrücken.
- Parkgeld
Sie können sich in unserem Download Bereich eine »Checkliste für Zeuginnen & Zeugen« (PDF) herunterladen.