- Abholung und Wegbegleitung zur Gerichtsverhandlung
- Überbrückung von Wartezeiten und Organisation eines Warteraums
- Nach Möglichkeit Vermeidung einer Begegnung mit der angeklagten Person oder Presse (vor allem vor und nach der Verhandlung)
- Beruhigung bei Nervosität oder Angst
- Stabilisierung in den Pausen der Zeugenvernehmung
- Unterstützung bei Gesprächen mit der Anwältin oder dem Anwalt
- Unterstützung durch Ortskenntnis im Gerichtsgebäude (z .B.: Getränkeautomat, Toilette)