Normalerweise werden Sie nicht automatisch über das Urteil informiert. Eine automatische Benachrichtigung wird nur erteilt, wenn Sie als Nebenklägerin bzw. Nebenkläger am Verfahren teilgenommen haben. In diesem Fall können Sie sich an Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt wenden.
Wenn Sie nicht als Nebenklägerin bzw. Nebenkläger am Verfahren teilgenommen haben, gibt es die Möglichkeit, nach Ihrer Aussage in der Öffentlichkeit Platz zu nehmen und sich das Urteil anzuhören. Das kann natürlich auch eine andere Person für Sie machen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sie schriftlich beantragen, über den Verfahrensausgang benachrichtigt zu werden. Das können Sie schon bei der Polizei machen oder später in der Hauptverhandlung.