Darf ich mit in die Gerichtsverhandlung?

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Ja, Sie dürfen normalerweise mit in die Gerichtsverhandlung. Sie können sich, wenn die Verhandlung öffentlich ist, in den Zuschauerbereich setzen.

Trotz allem sollten Sie vorher mit der betroffenen Zeugin bzw. dem betroffenen Zeugen besprechen, ob das in Ordnung ist. Oft ist es den Zeuginnen und Zeugen unangenehm, bestimmte Dinge zu berichten, und sie schämen sich besonders, wenn Angehörige oder Freunde anwesend sind. Manchmal ist es deshalb „wichtiger“, vor und nach der Aussage der Zeugin bzw. des Zeugen anwesend zu sein und Unterstützung zu leisten. Fragen Sie die Zeugin bzw. den Zeugen, wie sie bzw. er es am liebsten hätte. In allen Fällen sollten Sie Respekt vor den Wünschen der Zeugin bzw. des Zeugen haben.

Ausnahme: Wenn Sie selbst als Zeugin bzw. als Zeuge geladen sind, sollten Sie vor Ihrer Aussage nicht in den Zuschauerbereich des Gerichtssaals sitzen. Nach Ihrer Aussage dürfen Sie im Zuschauerbereich bleiben und sich die Verhandlung anschauen oder den Gerichtssaal verlassen.