Darf ich während der Aussage neben der Zeugin bzw. dem Zeugen sitzen?

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Zeuginnen bzw. Zeugen dürfen in der Regel eine Begleitperson, sprich eine Person Ihres Vertrauens, zu Ihrer Vernehmung mitbringen. Im Gesetz steht dazu, dass die Anwesenheit einer Vertrauensperson gestattet wird, sofern dies den Untersuchungszweck nicht gefährdet.

Wenn Sie als Vertrauensperson neben der Zeugin bzw. dem Zeugen sitzen wollen oder bei einer nicht-öffentlichen Verhandlung zugelassen werden wollen, ist es ratsam, dem Gericht vorher Bescheid zu geben. Es ist abhängig vom Verfahren, ob Sie neben der Zeugin bzw. dem Zeugen sitzen dürfen. Die Richterin bzw. der Richter entscheidet, ob dies erlaubt ist.

Sie sollten genau überlegen, ob Sie als Vertrauensperson geeignet sind, da Sie manchmal selbst aufgeregt sein könnten.