Ich bin auch als Zeugin bzw. Zeuge geladen. Was muss ich beachten?

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Wenn Sie als Zeugin bzw. als Zeuge geladen sind, sollten Sie vor Ihrer Aussage nicht im Zuschauerbereich der Gerichtsverhandlung sitzen. Nach Ihrer Aussage dürfen Sie im Zuschauerbereich bleiben und sich die Verhandlung anschauen oder den Gerichtssaal verlassen.

Außerdem sollten Sie Ihre Aussage nicht mit anderen Zeuginnen bzw. Zeugen absprechen oder einstudieren, da das Gericht an Ihren eigenen Erinnerungen interessiert ist. Abgesprochene Aussagen sind weniger glaubhaft!

Bringen Sie Ihre Zeugenladung und Ihren Personalausweis mit, wenn Sie als Zeugin bzw. Zeuge geladen sind. Für mehr Informationen können Sie sich im Bereich »Fragen für Zeugen« informieren.

Zum Ablauf eines Strafverfahrens können Sie sich hier informieren.