Dolmetscher*in

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Wenn Zeug*innen Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben, kann Ihnen ein*e Dolmetscher*in helfen, alle Inhalte der Verhandlung zu verstehen.

Dolmetscher*innen beherrschen neben ihrer Muttersprache noch mindestens eine weitere Sprache. So kann Gesprochenes für die Zeugen bzw. das Gericht übersetzt werden. Dem Gericht steht eine Datenbank zur Verfügung, in der es je nach gesuchter Sprache geeignete Dolmetscher*innen finden kann. Dolmetscher*innen, die für das Gericht tätig sein dürfen, müssen vereidigt sein.

Benötigt der*die Angeklagte ebenfalls Hilfe bei der Verständigung, wird ihm in der Regel ein*e eigene*r Dolmetscher*in an die Seite gestellt.