Polizeiliche Videovernehmung

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Wir bekommen einen Anruf von einer besorgten Mutter. Die Tochter soll nach der Anzeige bei einer polizeilichen Videovernehmung aussagen und bittet um eine Begleitung. Zuerst wird geklärt, um welches Delikt es sich handelt und ob schon ein*e Anwält*in hinzugezogen ist. Bei diesem Fall handelt es sich um sexuellen Missbrauch durch einen Familienangehörigen. Eine Anwältin ist schon involviert, was in solchen Fällen sehr wichtig ist, um die Rechte und Interessen der betroffenen Person durchzusetzen und dadurch eine aktivere Rolle im Strafverfahren zubekommen. Bei Kindern, Jugendlichen oder besonders schutzbedürftigen Betroffenen wird angefragt, ob eine Grundaffinität zum Hund besteht und ob es ihnen helfen würde, wenn einer unserer Therapiebegleithunde bei der polizeilichen Vernehmung mit dabei wäre.

Nun wird ein Termin zum Kennenlernen und Vorbereiten vereinbart. Wenn der Therapiebegleithund gewünscht ist, kommt dieser zum Kennenlernen mit dazu. Bei dieser sogenannten Prozessvorbereitung wird über den Ablauf der polizeilichen Videovernehmung informiert und erklärt, wie es dort die Räumlichkeiten aussehen, was mitgenommen werden darf und dass das Gespräch auf Kamera aufgenommen wird. Außerdem ist es wichtig zu erwähnen, dass die Anwältin, die Eltern und noch ein*e weitere*r Polizeibeamt*in in einem Technikraum sitzen und die polizeiliche Videovernehmung auf einem Bildschirm live mitverfolgen können. Bei Kindern wird meist der Vernehmungsraum einmal aufgemalt, damit sie sich diesen vorab ein bisschen vorstellen können. Neben der Psychosozialen Prozessbegleitung wird nun auch der Hund und seine Hundeführerin kennengelernt. Das Kind wird spielerisch an den Therapiebegleithund herangeführt. Sind von allen Fragen und Ängste geklärt, wird ein Treffpunkt am Vernehmungstag ausgemacht, bei dem dann meist auch die Anwältin dazu kommt.

Am Vernehmungstag treffen sich alle Beteiligten vor dem Polizeipräsidium. Vorab werden die letzten Unsicherheiten und Abmachungen besprochen. Dann werden das Mädchen zusammen mit der Psychosozialen Prozessbegleitung und dem Therapiebegleithund von einer*einem Polizeibeamt*in abgeholt und in den Vernehmungsraum gebracht. Der Therapiebegleithund wird auf dem Boden neben dem Mädchen auf einer Decke abgelegt und das Mädchen darf während der Vernehmung die Leine halten und den Hund streicheln, wenn sie mag.

Die Polizist*in erklärt wo die Kamera platziert ist und informiert nochmal, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Das Tonband wird angeschaltet und dann werden Zeug*innen und Betroffene belehrt, dass man bei der Polizei die Wahrheit sagen muss, nichts dazu erfinden muss und nichts weglassen darf. Das wird bei jeder Vernehmung gemacht und ist eine reine Formalität.  Die Polizist*in beginnt mit der Vernehmung. Es werden viele Fragen gestellt, die oft sehr detailliert gestellt werden. Wichtig ist zu wissen, dass die Fragen nicht gestellt werden, um das Mädchen unnötig aufzuregen, sondern damit die Polizei so viel Informationen wie möglich zu sammeln, um die beschriebene Situation besser nachvollziehen können, da sie nicht dabei waren und sie somit besser bewerten können. Das Mädchen kann jederzeit sagen, dass sie eine Pause braucht. Im Technikraum sitzen die Eltern und die Anwält*in des Mädchen und können über einen Laptop mit der Polizist*in Kontakt aufnehmen. Nach einiger Zeit wird eine Pause eingelegt. Es geht zusammen mit der Psychosozialen Prozessbegleitung und dem Therapiebegleithund in den Hof. Dort trifft das Mädchen auch wieder auf die Eltern und darf trinken, essen und mit dem Hund herumrennen. Nach der längeren Zeit des Konzertierens und dem Stillsitzen, besteht bei den Kindern und Jugendlichen oft ein Bewegungsdrang. Derweil bespricht sich die Anwält*in mit der Polizist*in. Nach der Pause werden nochmals Fragen gestellt auch die, die vorab von der Anwält*in eingebracht wurden. Wurden alle Fragen beantwortet, werden Tonband und Kamera ausgeschalten. Man wird von der Polizei nach draußen gebracht und wird verabschiedet. Draußen gibt es dann noch die Möglichkeit der Psychosozialen Prozessbegleitung und der Anwält*in Fragen zu stellen, wobei es für die Kinder und Jugendlichen meist genug ist nach einer polizeilichen Videovernehmung. Es folgt eine Verabschiedung. Rückwirkend gibt es meist am Folgetag oder in der Woche danach noch einen Anruf von Seiten der Psychosozialen Prozessbegleitung mit den Eltern, um zu fragen, wie es ihnen geht und ob es noch offene Fragen gibt.