INFO-BRIEF Nr. 03-24 Psychosoziale Prozessbegleitung Baden-Württemberg

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SGB XIV: DAS NEUE SOZIALE ENTSCHÄDIGUNGSRECHT (SER) – EINE PRAXISHANDREICHUNG DES BFF, BKSF UND KOK

Das SGB XIV – das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER) – trat mit Beginn des Jahres 2024 vollumfänglich in Kraft und löste damit das Opferentschädigungsgesetz (OEG) ab. Betroffene von Gewaltaten, wie sexualisierter Gewalt, häuslicher Gewalt und Menschenhandel, können unter bestimmten Vorraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem SER haben. Die Praxishandreichung des bff (Bundesverband für Frauenberatungstellen und Frauennotrufe e.V.), BKSF (Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatungen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend) und KOK (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.) fasst die Voraussetzungen, der Ablauf des Verfahren, die Formen der möglichen Leistungen sowie die Rolle der Fachberatungsstellen zusammen. Hier kann die Praxishandreichung heruntergeladen werden.