Zuhören und Dasein.

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Sie können der Person anbieten zuzuhören und über deren Bedenken und Ängst z.B. hinsichtlich der Gerichtsverhandlung zu sprechen. Akzeptieren Sie auch, wenn die betroffene Person (zunächst) nicht darüber sprechen möchte.

Versuchen Sie verständnisvoll und unvoreingenommen zuzuhören – ohne offene oder verdeckte Zweifel, Bagatellisierungen, Vorurteile oder Vorwürfe. Die Verantwortung für die Tat liegt allein beim Täter*in.

Für betroffene Personen ist es wichtig zu wissen, dass die Angehörigen für sie da sind und sie voll unterstützen.