Ein Gerichts-Verfahren hat 4 Abschnitte.
Das Ermittlungs-Verfahren ist der 1. Abschnitt.
Die Polizei ermittelt.
Das Zwischen-Verfahren ist der 2. Abschnitt.
Die Staats-Anwaltschaft überprüft den Verdacht.
Das Haupt-Verfahren ist der 3. Abschnitt.
Die Haupt-Verhandlung ist das Gerichts-Verfahren.
Hier werden Zeugen angehört.
Hier gibt es ein Urteil.
Das Vollstreckungs-Verfahren ist der 4. Abschnitt.
Hier wird das Urteil umgesetzt.