Was kann ich tun, wenn ich bedroht werde?

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Wenn Sie akut bedroht werden, sollten Sie sich direkt an die Polizei wenden. Notruf: 110.

Die Polizei kann verschiedene Maßnahmen in Betracht ziehen, die bei Bedrohung helfen. Leider kann die Polizei meistens erst Maßnahmen einleiten, wenn schon ein Übergriff stattgefunden hat. Trotzdem kann sie in manchen Fällen (z.B. bei Stalking) eine »Gefährderansprache« durchführen. Sprechen Sie mit der Polizei und klären Sie ab, welche Maßnahmen in Ihrem Fall möglich sind. Es kann sein, dass die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleitet, da Bedrohung eine Straftat ist.

Wenn Sie sich eingeschüchtert oder allgemein bedroht fühlen, können Sie sich an Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt, an Beratungsstellen oder an die Zeugen- und Prozessbegleitung wenden.